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Straßenverkehrsbeitrag für Anhänger
•Schon vor der Straßenverkehrsbeitragsnovelle 1988 waren überzählige Anhänger, die von Zugfahrzeugen anderer Beitragsschuldner gezogen wurden, nicht vom
Straßenverkehrsbeitragbefreit — (§ 2 Z 9 StVGB), (Abweisung)
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