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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 81

Darlehen an GmbH & Co. KG: Gesellschaftsteuer

•Ein

Darlehen, welches der Kommanditist einer GmbH & Co. KG dieser unverzinslich auf Gesellschaftsdauer mit der Erklärung, bei Auflösung der GmbH & Co. KG gegenüber den anderen Gläubigern zurückzustehen, gibt, unterliegt der Gesellschaftsteuer — (§ 2 KVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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