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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 81

GrESt: Eigentumswohnung

•Wenn der Wille des Erwerbers eines Grundstücksanteiles von vornherein auf den Erwerb einer

Eigentumswohnunggerichtet war, ist die Grunderwerbsteuer vom gesamten Preis einschließlich der ihm gewährten Darlehen vorzuschreiben — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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