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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite 079

IFB: Beton-Fahrmischer

•Ein

Beton-Fahrmischerist als LKW einzustufen, für den nur ein 10%iger

Investitionsfreibetragzulässig war — (§ 10 Abs. 1 EStG 1988)

»Sowohl die beiden Fahrmischer, die 1989 angeschafft wurden, als auch der Fahrmischer mit Betonpumpe und Betonverteilermast, der 1988 angeschafft wurde, sind jeweils als ein einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen. Würden die erwähnten Teile getrennt, lägen der konstruktiven Funktionsbestimmung und damit ihrer Art nach andere Wirtschaftsgüter vor, nämlich LKW-Fahrgestelle einerseits und Bestandteile von Betonmischerfahrzeugen andererseits ... Da die Fahrmischer — wie von der belangten Behörde unbekämpft festgestellt — mit verhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten fahren können und Beton in der gewünschten Konsistenz an den Ort des Verbrauches liefern sollen, durfte die belangte Behörde davon ausgehen, daß die Fahrmischer, seiS. 080 es mit oder ohne Betonpumpe und Betonverteilermast, überwiegend dazu bestimmt sind, Güter, nämlich Beton, zu transportieren. Nicht die Herstellung von Beton, sondern dessen Transport ist die vorwiegende Zweckbestimmung eines Fahrmischers. Der Fahrmischer mit Pumpe und Verteilermast hat darüber hinaus noch die Aufgabe, den Beton am Ort des Verbrauches unmi...

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