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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 78
13. und 14. Bezug: Auszahlung
•Wenn der kollektivvertragliche 13. und 14. Bezug in zwölf gleichen Monatsbezügen ausgezahlt wird, kann die steuerliche Begünstigung für
Sonderzahlungennicht beansprucht werden — (§ 67 EStG 1972), (Abweisung)
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