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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite 078

13. und 14. Bezug: Auszahlung

•Wenn der kollektivvertragliche 13. und 14. Bezug in zwölf gleichen Monatsbezügen ausgezahlt wird, kann die steuerliche Begünstigung für

Sonderzahlungennicht beansprucht werden — (§ 67 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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