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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 78
Verdeckte Gewinnausschüttung
•Eine
verdeckte Gewinnausschüttungliegt vor, wenn der Alleingesellschafter einer GmbH von dieser ein Grundstück unter dem ortsüblichen Preis erwirbt — (§ 8 KStG 1966), (Abweisung)
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