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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 78

Verdeckte Gewinnausschüttung

•Eine

verdeckte Gewinnausschüttungliegt vor, wenn der Alleingesellschafter einer GmbH von dieser ein Grundstück unter dem ortsüblichen Preis erwirbt — (§ 8 KStG 1966), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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