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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 76
ESt-Vorauszahlung: Anpassung
•Das Finanzamt darf
Einkommensteuervorauszahlungenauch dann anpassen, wenn eine Berufung gegen einen Vorauszahlungsbescheid anhängig ist — (§ 45 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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