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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite 076

ESt-Vorauszahlung: Anpassung

•Das Finanzamt darf

Einkommensteuervorauszahlungenauch dann anpassen, wenn eine Berufung gegen einen Vorauszahlungsbescheid anhängig ist — (§ 45 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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