Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 1994, Seite 076

Vertreter: Arbeitsstätte

•Ein

Versicherungsvertreter, der fast täglich in der Betriebsstätte der Versicherungsgesellschaft ist, hat dort eine Arbeitsstätte — (§ 16 Abs. 1 EStG 1972)

Der Beschwerdeführer ist Versicherungsvertreter. Er beantragte den Ansatz des Kilometergeldes für seine Fahrten zwischen seiner Wohnung in A. und der Betriebsstätte der Versicherungsgesellschaft in B. Zur Begründung brachte er vor, die Stadt B. sei von seinem Betreuungsgebiet ausgenommen, die Betreuung seines Gebietes erfolge vom Wohnort A. aus. Die Fahrten nach B. erfolgten fast ausschließlich zur Anmeldung von Fahrzeugen (der Kunden) bei der Bezirkshauptmannschaft. Die tatsächliche Anmeldung und die notwendigen Schreibarbeiten würden von der Bürokraft des Kundenbüros in der Betriebsstätte der Versicherungsanstalt in B. durchgeführt. Der Beschwerdeführer nutze diese Zeit aus, um Terminvereinbarungen und andere Erledigungen von diesem Kundenbüro aus durchzuführen. Eine Verpflichtung zum Bürobesuch sei ihm aber nicht auferlegt.

Daraus ergibt sich aber, daß der Beschwerdeführer im Büro in der Betriebsstätte des Arbeitgebers in B. regelmäßig Innendienst verrichtet hat. Der belangten Behörde kann daher nicht entgegengetreten werden, wenn sie dieses Bü...

Daten werden geladen...