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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 75

Vereine: Begünstigung

•Die Begünstigungen für

gemeinnützige Vereinigungenkann ein Verein, dessen Tätigkeit der Förderung der wirtschaftlichen Interessen der örtlichen Geschäftsleute und dem Wintertourismus dient, nicht beanspruchen — (§ 34 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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