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Entlassung - Vertrauensunwürdigkeit
Auch wenn an das außerdienstliche Verhalten kein so strenger Maßstab anzulegen ist wie an das Verhalten im Dienst, kann das Gewicht von Verfehlungen und das damit verbundene Ansehen — der Arbeitnehmer wurde verhaftet, über ihn die Untersuchungshaft verhängt und darüber in der Zeitung berichtet — auch die Gefährdung betrieblicher Interessen befürchten lassen, sodaß dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers in einer besonderen Vertrauensstellung nicht mehr zumutbar ist. (Zu § 27 Z 1 AngG, 9 Ob A 124/93)