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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite B 41

Vorteilhaftigkeitsanalyse der Kammer-Abfertigungsvorsorge (VERGES)

Vorteilhaftigkeitsanalyse der Kammer-Abfertigungsvorsorge (VERGES)

Mag. Christian Klausner und Mag. Andrea Vcselka

Beachtliche Vorteile für das Unternehmen

VON MAG. CHRISTIAN KLAUSNER UND MAG. ANDREA VCSELKA

Aufgrund vermehrter Anfragen aus unserem Klientenkreis betreffend die Kammer-Abfertigungsvorsorge haben wir diese Form der Abfertigungsvorsorge einer genauen Prüfung anhand eines konkreten Beispiels unterzogen und sind zu dem Ergebnis gelangt, daß das Angebot der Kammer im vorliegenden — durchaus als repräsentativ zu bezeichnenden — Fall einen beachtlichen Vorteil für das Unternehmen bringt. Mit Hilfe der Endwertmethode (finanzmathematisches Verfahren) wurden die jährlich zu leistenden Prämien den Leistungen der Kammer im Zeitpunkt des Abfertigungsfalles gegenübergestellt.

S. B 421. Voraussetzungen

Nur Mitglieder der Wirtschaftskammer können mit ihrer Wirtschaftskammer (Ausnahme: Tirol, Vorarlberg) einen Versicherungsvertrag abschließen. Der Abschluß einer Kammer-Abfertigungsvorsorge erfolgt entweder über die »VERGES« GmbH — diese verwaltet die Versicherungsverträge und ist auch für die Abwicklung der Abfertigungsleistungen zuständig — oder über die beteiligten Versicherungsgesellschaften bzw. -makler. Damit ein Versicherungsvertrag rechtskräftig zustande kommt, müssen sämtliche Arbeitnehmer de...

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