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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite 037

Betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung

Betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung

Dr. Kurt Bednar und Dr. Hemma Massera

Die Unterschiede zwischen Direktversicherung und Rückdeckungsversicherung

VON DR. KURT BEDNAR UND DR. HEMMA MASSERA

Zu den traditionellen Formen der Finanzierung betrieblicher Altersvorsorge gehört die Lebensversicherung. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen Direktversicherung und Rückdeckungsversicherung sowie bei den Auswirkungen dieser Formen.

Grundsätzliches zur Direktversicherung (DV)

Die handelnden Personen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen hier versicherungsrechtlich folgende Positionen ein:

• Versicherte Person (VP) = Arbeitnehmer (AN)

• Prämienzahler (PZ) = Arbeitgeber (AG), zumindest teilweise

• Bezugsberechtigter (BB) = Arbeitnehmer (AN) bzw. Angehörige

• Versicherungsnehmer (VN) = Arbeitnehmer (AN) oder Arbeitgeber (AG)

Entscheidend für die Einordnung einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) als DV ist die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers.

Grundsätzliches zur Rückdeckungsversicherung (RDV)

Anders sieht daher die Verteilung der versicherungsrechtlichen Funktionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der RDV aus:

• Versicherte Person = Arbeitnehmer

• Prämienzahler = Arbeitgebe...

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