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Neuregelung der KommSt-Fälligkeit bei Lohnnachzahlungen vorgesehen
Neuregelung der KommSt-Fälligkeit bei Lohnnachzahlungen vorgesehen
Der vorliegende Gesetzesentwurf sollte noch überarbeitet werden
VON PROF. J. HOLLIK
Es gab bisher zwei unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Lohnnachzahlungen kommst-pflichtige Vergütungen des Auszahlungs- oder aber des Vormonates darstellen. — Die vorliegende Regierungsvorlage zur Abänderung des KommSt-Gesetzes sieht für die Zukunft eine einheitliche Vorgangsweise vor und schafft eine besondere Übergangsmaßnahme für die Lohnnachzahlungen im Jänner 1994 für die im Dezember 1993 fällig gewesenen Löhne. — Daß die vorgesehene Neuregelung wieder ihre eigenen Unzulänglichkeiten hat, liegt sicherlich in der Komplexität der Materie. Diese wird im nachstehenden aufgezeigt.
Über die Entstehung der Steuerschuld, deren Selbstberechnung durch den Unternehmer und die Fälligkeit der Kommunalsteuer (KommSt) enthielt das Kommunalsteuergesetz1) eine knappe, präzise Regelung, lautend: »Die Steuerschuld entsteht mit AblaufS. A 392 des Kalendermonates, in dem Arbeitslöhne gewährt worden sind« (§ 11 Abs. 1) und: »die Kommunalsteuer ist ... für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates (Fälligkeitstag) ... zu entrichten« (§ 11 Abs. 2).
Viele Unternehmen zahlen d...