Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuerliche Einschränkung der Jubiläumsgeld- und Urlaubsrückstellungen?
Kritische Anmerkungen zu den BMF-Erlässen
Mit Datum vom hat das BMF seine Rechtsauffassung zum erstmaligen Ansatz eines Passivpostens (Rückstellungen) für nicht verbrauchte Urlaube bekanntgegeben.1) In einem Erlaß-Entwurf vom (richtig 1994), ESt 230, GZ 14 0602/4-IV/14/942), hat das BMF auf das VwGH-Erk. vom , Zl. 90/14/0073, reagiert und seine Meinung zu dieser Rückstellung in der Handelsbilanz, zu deren Bildung und allfälligen Nachholung, zur Art der Zusage und der Berechnung der Rückstellung dargestellt. Der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (abgekürzt: »FSSt«) hat zu mehreren Teilen des Erlaßentwurfes Stellung genommen. Der endgültige Erlaßtext ist mit Datum versehen worden und enthält nur wenig Änderungen gegenüber dem Entwurf.3)
Die nachfolgenden Ausführungen folgen der Reihenfolge des Erlasses zur Jubiläumsgeldrückstellung.
1. Das VwGH-Erk. v. , 90/14/0073, und die »Verwaltungspraxis«
Im Bereiche mehrerer Finanzlandesdirektionen wurden Jubiläumsgeldrückstellungen nicht anerkannt, Berufungssenate haben abweisend entschieden. Die Finanzlandesdirektion Steiermark hat hingegen die steuerliche Anerkennung für den Teil der Rückstellung, der auf das Bildungsjahr entfällt, bejaht.4) Auch v...