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Arzt: Betriebsausgaben
• Aufwendungen eines Arztes für die in seiner Ordination alsOrdinationshilfetätige Gattin für den Besuch von Kursen zur Ausbildung auf dem Gebiet der Kommunikation können Betriebsausgaben sein — (§ 4 Abs. 3 EStG 1972)
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt; seine Gattin ist in seiner Praxis als Ordinationsgehilfin tätig. Zusammen mit seiner Gattin besuchte er Seminare zur Erwerbung theoretischer Kenntnisse und zur praktischen Ausübung der Methode des Neurolinguistischen Programmierens (NLP), nämlich Veranstaltungen zur Ausbildung als NLP-Practitioner. Die durch die Kursbesuche veranlaßten Kosten machte er als Betriebsausgaben geltend. Lehrziele der Seminare sind:
— Vertrauen und Verständnis in beruflichen und privaten Beziehungen verbessern
— Konflikte lösen
S. R 160
— Entscheidungen sicher treffen
— Denkmodelle anderer verstehen können
— sich selber und andere motivieren und bewußter führen
— Sprache intensiv und spezifisch genau gebrauchen
— Flexibilität im Verhalten zeigen
— individuelle Erfolgsstrategie bewußt machen
— Ziele setzen — Informationen sammeln.
Strittig ist, ob die durch den Seminarbesuch der Gattin entstandenen Kosten Betriebsausgaben sind.
Der Arzt argumentierte, er betreibe ein...