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VfGH: unlauterer Wettbewerb
• Aufhebung
des § 9 b des BG gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 — (UWG, BGBl. Nr. 448/1984 i. d. F. des Art. I Z 1 des Wettbewerbs-DeregulierungsG, BGBl. Nr. 147/1992)
Das unbedingte und umfassende Verbot der Werbung mit beschränkten Abgabemengen ist überschießend und bewirkt daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit.
S. R 158
Der Auffassung der antragstellenden Gerichte, das ausnahmslose Verbot der angegriffenen Regelung, in bestimmter Weise beworbene Waren mengenmäßig beschränkt an Käufer abzugeben, sei unverhältnismäßig, ist beizutreten. Diese Unverhältnismäßigkeit ist, wie die Anträge zutreffend dartun, darin zu erblicken, daß dieses Verbot weder zwischen echten Sonderangeboten und Lockvogelangeboten noch zwischen großen und kleineren bzw. mittleren Unternehmungen differenziert. (Gesetzesaufhebung)
( u. a.)