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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite E 48

BUNDESABGABENORDNUNG

BUNDESABGABENORDNUNG

Konzertverein (§ 35 ff. BAO)

Ein Verein, der nach den Satzungen die Förderung der Künste beabsichtigt, tatsächlich aber nur Konzerte veranstaltet, ist nach der tatsächlichen Geschäftsführung kein gemeinnütziger Verein, dem eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, weil die gesamte Tätigkeit im Gewerbebetrieb besteht ().

Zweckbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, deren Aufgabe die Müllbeseitigung im Dienst des öffentlichen Gesundheitswesens und Umweltschutzes ist, ist kein unentbehrlicher Hilfsbetrieb (BFH , X R 115/91).

Buchführungspflicht (§ 125 BAO)

Wenngleich die Behörde bei Überschreiten der Buchführungsgrenzen auf die beginnende Buchführungsverpflichtung hinweisen müßte, so wird die Buchführungsverpflichtung bereits mit Zustellung des entsprechenden Bescheides ausgelöst. Die Mitteilung ist nur eine Serviceleistung (RME 53 in ÖStZ 1994, 308).

Vermietung von Eigentumswohnungen durch Ehegatten (§ 188 BAO)

Bei einer Vermietung von Eigentumswohnungen durch Ehegatten hat eine einheitliche und ...

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