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Der Säumniszuschlag bei den Gemeindeabgaben
Der Säumniszuschlag bei den Gemeindeabgaben
Unterschiede in den Verfahrensbestimmungen der Bundesländer
und Abweichungen gegenüber der BAO
VON PROF. JOHANN HOLLIK
Im Bereich der Gemeindeabgaben (z. B. Kommunalsteuer, Lohnsummensteuer, Getränkesteuer, Grundsteuer usw.) sind die Verfahrensbestimmungen der einzelnen Bundesländer anzuwenden. Deren Abweichungen gegenüber den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sind jedoch unerwartet vielfältig und daher aufzuzeigen. — Diese erste Darstellung beschäftigt sich mit den Unterschieden bei der Verhängung des Säumniszuschlages.
Allgemein ist Voraussetzung für die Verhängung eines Säumniszuschlages, daß in der Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen oder hinausgeschobenen Fälligkeitstag eine Säumnis eingetreten ist. In der Formulierung dieser allgemeinen Voraussetzung gibt es in den einzelnen Landes-Abgabenordnungen nur geringfügige Unterschiede, sodaß auf Einzelheiten in diesem Bereich nicht einzugehen ist. Von weit größerer Bedeutung sind die Unterschiede in der Höhe des festzusetzenden Säumniszuschlages und die Unterschiede in den Umständen, unter welchen die Verhängung eines Säumniszuschlages zu entfallen hat.
A) Höhe des Säumniszuschlages
Der Säumni...