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AVR 1, Februar 2022, Seite 40

Vertragsverletzungsverfahren im Februar betreffend Österreich

avr Redaktion

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom , INF/22/601.

  • Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an einige Mitgliedstaaten – ua Österreich – wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern“), zu richten. Nach Eingang der Aufforderungsschreiben haben die Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit, um die von der Kommission festgestellten Verstöße gegen das EU-Recht abzustellen. Andernfalls kann die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen übermitteln.

  • Die Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Verbrauchern, die Lebensversicherungen abschließen, mit dem EU-Recht und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs in Einklang zu bringen. Da die nationalen österreichischen Rechtsvorschriften noch immer nicht vollständig mit der Solvabilität-II-Richtlinie und den Urteilen des EuGH in Einklang stehen, genießen Verbraucher in Österreich möglicherweise nicht den Schutz, auf den sie Anspruch haben. Die Kommission hat daher beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Österreich zu richten...

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