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SWK 31, 1. November 1994, Seite 163

Anfechtung: Feststellungsbescheid

Ein Bescheid, dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einemFeststellungsbescheidgetroffen worden sind, kann nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind — (§ 252 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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