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AVR 1, Februar 2022, Seite 35

Ein weiterer (zusätzlicher) Rechtsvertreter kann sich auf die Angabe des Zustelldatums durch den zustellbevollmächtigten Vertreter verlassen

AVR 2022/2

§ 46 VwGG

Wird neben dem zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreter ein Rechtsanwalt mit dem Einbringen eines Rechtsmittels beauftragt, kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen, dass ihm das Zustelldatum der anzufechtenden Entscheidung vom steuerlichen Vertreter korrekt mitgeteilt wird.

S. 36Sachverhalt: Dem zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreter der Revisionswerberin wurde ein mit datiertes BFG-Erkenntnis am zugestellt. Durch ein Versehen des Kanzleipersonals des Steuerberaters wurde jedoch der als Datum der Zustellung vermerkt und per Stampiglie auf der BFG-Entscheidung angebracht, woraufhin der Steuerberater das Ende der Revisionsfrist fälschlich mit (anstatt ) notierte. Der Steuerberater beauftragte im Namen der Revisionswerberin einen Rechtsanwalt mit dem Einbringen einer Revision und übermittelte diesem das BFG-Erkenntnis samt dem darauf angebrachten Zustelldatum. Der Rechtsanwalt brachte die Revision am ein. Nachdem die Revision als verspätet zurückgewiesen worden war, beantragte die Revisionswerberin durch ihre rechtsanwaltliche Vertretung gemäß § 46 Abs 1 VwGG die Wiedereinsetzung in die Revisionsfrist.

Das BFG wi...

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