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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7

Kanalisationsbeitrag Stmk.

•Eine Ausnahme von der Verpflichtung, in der Steiermark einen einmaligen

Kanalisationsbeitragzu leisten, weil eine eigene Schmutzwasserentsorgung besteht, setzt einen entsprechenden Bescheid der Baubehörde voraus — (§ 4 Abs. 5 Stmk. KanalG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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