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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7

Abwassergebühr Wien

•Ein tauglicher Antrag auf Herabsetzung der Wiener

Abwassergebührkann auch für die Zukunft gestellt werden — (§ 13 Abs. 1 Wr. Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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