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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7

Abwassergebühr Wien

•In Wien ist die

Abwassergebührfür eine Eigenwasserversorgungsanlage von der wasserrechtlich bewilligten Wassermenge zu entrichten, wenn nicht ein Wasserzähler zur Messung der entnommenen Wassermenge angebracht wird — (§ 12 Abs. 1 Z 2 Wr. Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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