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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 4
Berufung: Zurücknahme
•Eine ohne die Unterschrift des Abgabepflichtigen
eingebrachte Berufunggilt als zurückgezogen, wenn nicht innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist die Unterschrift nachgebracht wird — (§ 85 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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