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AVR 1, Februar 2022, Seite 34

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie

avr Redaktion

, 2021-0.877.188, BMF-AV 2021/173.

Der Erlass gibt den Inhalt einer zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am tritt die Konsultationsvereinbarung vom (, 2021-0.677.478) außer Kraft. Der Erlass ergänzt den , BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 2019/68, betreffend „b. Sonderfälle inkl. Heimarbeit (Home Office)“.

Die Vereinbarung findet Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis zum und verlängert sich ab dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

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