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AVR 1, Februar 2022, Seite 32

OECD-Statistik 2020 zu Verständigungsverfahren

BEPS-Aktion 14 zur effektiveren Streitbeilegung

Martin Hummer

Der Bericht über BEPS-Aktion 14 (effektivere Streitbeilegungsmechanismen) enthält eine Verpflichtung der Länder, einen Mindeststandard umzusetzen, um sicherzustellen, dass sie vertragsbezogene Streitigkeiten zeitnah, effektiv und effizient lösen. Alle Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Inclusive Framework) verpflichten sich zur Umsetzung des Mindeststandards von Aktion 14, der die rechtzeitige und vollständige Meldung von Statistiken zum Verständigungsverfahren (MAP – mutual agreement procedure) gemäß einem vereinbarten Berichtsrahmen umfasst. Die MAP-Statistiken für 2020 werden innerhalb dieses neuen Rahmens gemeldet. Sie decken alle Mitglieder ab, die dem Inclusive Framework vor 2021 beigetreten sind.

1. Überblick

Die OECD hat auf dieser Basis am die aktuelle Statistik veröffentlicht. Dabei wird zwischen Verrechnungspreisfällen und sonstigen Fällen unterschieden. Dargestellt werden die Bestandsveränderungen (Anfangs- und Endbestand), die durchschnittlichen Verfahrensdauern und die Ergebnisse der abgeschlossenen Verfahren (MAP outcome). Die Statistiken sind aktuelle für die 118 Mitglieder des Inclusive Framework verfügbar, sodass nicht nur die aggregierten, sonder...

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