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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 156

Bescheid: Aufhebung

BeiAufhebung

einesBescheides

durch die FLD hat diese die Gründe, welche sie zur Aufhebung veranlaßten, anzuführen — (§ 299 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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