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Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter (ZustRL)
Richtlinie des 2021-0.891.220, BMF-AV 2021/172.
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl 1961/194 idF BGBl I 2021/140, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem generell anzuwenden.
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter ersetzen den , BMF-010103/0189-VI/2011, AÖF 2012/44, der mit Ablauf des außer Kraft tritt.