Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 1, Februar 2022, Seite 20

Der Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 295 Abs 4 BAO

Erwägungen des BFG

Michael Hubmann

In seiner Entscheidung vom , RV/7105757/2018, hat sich das BFG mit dem Antragsrecht nach § 295 Abs 4 BAO auseinandergesetzt, dessen Anwendungsbereich vor Kurzem mit dem COVID-19-StMG erweitert wurde. Dieses Recht ermöglicht es, einen Antrag auf Aufhebung eines abgeleiteten Bescheids, der auf ein Dokument gestützt ist, das als Feststellungs- oder Nichtfeststellungsbescheid intendiert war („Nichtbescheid“), innerhalb eines Jahres ab Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde gegen diesen Nichtbescheid zu stellen. Im Zuge dieses Falls hat sich das BFG auch mit der Frage des Verhältnisses eines abgeleiteten Sachbescheids zu dessen vermeintlichem (weil später als nichtig erkannten) Grundlagenbescheid beschäftigt. In diesem Beitrag werden die vom BFG vorgenommenen Erwägungen analysiert. Da die Entscheidung des BFG rechtskräftig geworden ist, wird sie in der verfahrensrechtlichen Praxis jedenfalls zu beachten sein.

1. Sachverhalt

An der Beschwerdeführerin (einer GmbH) war (wie sich später herausstellte: vermeintlich) eine andere Körperschaft als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt. Es war beabsichtigt, der atypisch still Beteiligten sämtliche im Rahmen der atypisch stillen Gesellschaft erwirtschafteten...

Daten werden geladen...