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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite 105

VwGH-Beschwerde: Zulässigkeit

Gegen einen Bescheid, mit dem dieFinanzstrafbehörde zweiter Instanzeinen Finanzstrafbescheid aufhebt und die Sache an die erste Instanz zurückverweist, weil sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält, ist eine VwGH-Beschwerde nicht zulässig — (§ 161 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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