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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite 104

Verfahren: Wiederaufnahme

Es ist kein Grund für dieWiederaufnahmedes Besteuerungsverfahrens, wenn im gerichtlichen Finanzstrafverfahren der Sachverhalt anders beurteilt worden ist als vom Finanzamt im Besteuerungsverfahren — (§ 303 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

(, 0013)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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