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AgB: Bürgschaftsverpflichtungen
• Leistungen aufgrund vonBürgschaftsverpflichtungensind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn der Steuerpflichtige glauben durfte, durch die Übernahme der Bürgschaft eine existenzbedrohliche Notlage des nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können — (§ 34 EStG 1972), (Abweisung)
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