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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite 103

AgB: Bürgschaftsverpflichtungen

Leistungen aufgrund vonBürgschaftsverpflichtungensind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn der Steuerpflichtige glauben durfte, durch die Übernahme der Bürgschaft eine existenzbedrohliche Notlage des nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können — (§ 34 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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