Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 102
Parkgebührengesetz Salzburg
• Eine Bestrafung wegen Übertretung des SalzburgerParkgebührengesetzeskann auch erfolgen, wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist, über die noch nicht entschieden worden ist — (§ 7 Abs. 1 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)
(, 0336, 0337)