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Ankündigungsabgabe Graz
• Die von der Steiermärkischen Arbeiterkammer betriebeneVolkshochschule,deren Verlust aus Kammerumlagen abgedeckt wird, ist auf Antrag von der GrazerAnkündigungsabgabezu befreien — (§ 3 Abs. 2 Grazer Ankündigungsabgabe-Verordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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