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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 102

Bescheid: Begründung

Beiwidersprechenden Vorbringenhat die Finanzbehörde in der Begründung des Bescheides anzugeben, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, daß gerade dieser Sachverhalt vorliegt — (§ 24 Abs. 1 lit. d BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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