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Die umstrittene Mindestkörperschaftsteuer
Die umstrittene Mindestkörperschaftsteuer
Mit VfGH-Beschwerden gegen den § 24 Abs. 4 KStG ist zu rechnen
VON PROF. DR. FRANZ WEILER
Ein Leser schrieb an die SWK: „Mit Notariatsakt vom wurde die A. GmbH rückwirkend mit Stichtag (Regelbilanzstichtag) gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Umgründungssteuergesetz in der Fassung Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1993 unter Verzicht auf Liquidation und Kapitalerhöhung mit der B. GmbH verschmolzen. Das Finanzamt schrieb der übertragenden A. GmbH, die in der Zwischenzeit im Firmenbuch gelöscht wurde, eine Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 1994 in Höhe von 15.000 S vor, obwohl es die A. GmbH seit nicht mehr gibt. Wir haben deshalb eine Berufung eingebracht. Diese Berufung wurde vom Finanzamt mit vielen anderen Berufungen gegen die Vorschreibung einer Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 1994 (aus verfassungsrechtlichen Gründen) zur Erledigung bzw. Stellungnahme an die Finanzlandesdirektion übersandt.
Die in der Zwischenzeit vorgeschriebenen zwei Kalendervierteljahre haben wir bis heute nicht eingezahlt. Wir befürchten aber Exekutionsmaßnahmen des Finanzamtes.
Welche Möglichkeiten gibt es, unsere Berufung, losgelöst von den übrigen verfassungsrechtlichen Problemen einer raschen und unbürokratischen Erledig...