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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite 500

Erhaltung von Wohnungseigentumsobjekten weiterhin mit 10% begünstigt

Erhaltung von Wohnungseigentumsobjekten

Dr. Gerhard Kohler

weiterhin mit 10% begünstigt

VwGH stellt auf den mietrechtlichen Begriff der Erhaltung ab

VON DR. GERHARD KOHLER

Bei Wohnungeigentumsgemeinschaften unterliegen die Leistungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft dem begünstigten Steuersatz von 10%. Dies wird auch ab 1995 weiterhin gelten. Die vom Gesetzgeber als eindeutige Begünstigung angesehene Bestimmung wurde in den letzten Jahren von einzelnen Finanzämtern ins Visier genommen. So wurde z. B. in Oberösterreich der Versuch unternommen, die Instandhaltung von Isolierglasfenstern fiktiv aufzuteilen in einen Innenflügel (der als wohnungsseitige Maßnahme mit 20%) und in einen Außenflügel, der als gemeinsames Eigentum mit 10% weiterzuverrechnen sei. Dies konnte im Rechtsmittelverfahren verhindert werden. Nicht aber bei der Sanierung des Aufzuges. Da der Aufzug drei Jahre hindurch nicht mehr betriebsfähig war, wurde die Instandsetzung des Aufzuges unter Durchbrechung sämtlicher einkommensteuerlicher Grundsätze als Herstellung (Änderung der Wesensart des Gebäudes) mit 20% weiterverrechnet.

Der dagegen erhobenen VwGH-Beschwerde hat der Verwaltungsg...

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