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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite A 487

Die Binnenmarktregelung des UStG 1994

Die Binnenmarktregelung des UStG 1994

Dr. Michael Tumpel

Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels

zwischen den Mitgliedstaaten der EU

Von Dr. Michael Tumpel

Der Anhang des UStG 1994 enthält die Binnenmarktregelung, welche die Bestimmungen des UStG für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels zwischen den Mitgliedstaaten der EU ergänzt. An die Stelle der Einfuhrumsatzsteuer, die nur mehr im Handel mit Drittländern außerhalb der EU gilt, tritt für innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmern die Umsatzsteuer auf den Erwerb eines Gegenstandes im Inland. Innergemeinschaftliche Lieferungen an Privatpersonen unterliegen dagegen — mit Ausnahme von besonderen Regelungen für den Versandhandel und für neue Fahrzeuge — nur im Ursprungsland der Besteuerung. Zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Handels benötigen Unternehmer Umsatzsteuersteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.), die von den Mitgliedstaaten ausgestellt werden.

I. Innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb von Gegenständen

1. Grundsätze der Besteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferung und des Erwerbs

von Gegenständen

Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt ab dem Beitritt Österreichs zur EU der Umsatzsteuer (Art. 1 Abs. 1 des Anha...

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