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Grundstücksverkauf durch Wohnbau-GmbH
In der Entscheidung der FLD Tirol vom in SWK-Heft 12/1994, Seite A 296, muß der letzte Satz richtig lauten: »Da sie das Grundstück in Kenntnis dessen, daß ein Zufahrtsrecht nicht besteht, nicht bzw. höchstens um einen Preis von 600.000 S erworben hätte, kann eine — wegen des strengen Niederstwertprinzips — für 1983 verpflichtende Teilwertabschreibung von 150.000 S — im Jahre 1986 nicht in dieser Höhe (im Wege eines Buchwertabganges) gewinnmindernd nachgeholt werden.« Wir bitten um handschriftliche Berichtigung. (SWK)