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SWK 14, 10. Mai 1994, Seite T 24

Steuerbehörden überlegen Insolvenz- Frühwarnsystem

Steuerbehörden überlegen Insolvenz-»Frühwarnsystem«

Zusammenarbeit mit dem Kreditschutzverband soll den Fiskus schneller

über drohende Insolvenzen informieren

(apa) — Die Steuersektion im Finanzministerium überlegt ein »Frühwarnsystem«, um bei zahlungsunfähig gewordenen Firmen wirkungsvoller als bisher an die Steuerrückstände zu kommen. Bis Herbst d. J. soll eine damit befaßte Arbeitsgruppe mit Experten der Finanzämter ein Ergebnis abliefern. Um den Fiskus rascher von drohenden Insolvenzen zu informieren, ist eine Zusammenarbeit mit dem Kreditschutzverband (KSV) von 1870 denkbar, sagte Ministerialrat Rainer Kallina vom Finanzministerium.

Der Rechnungshof hat die Abgabeneinhebung und -einbringung in den Jahren 1988 bis 1992 untersucht und danach ein derartiges »Frühwarnsystem« vorgeschlagen. Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1982 hat nämlich mit der Einführung des »klassenlosen Konkurses« die Steuerbehörde mit den übrigen Gläubigern in Insolvenzverfahren gleichgestellt. Damit sehen sich die Einbringungsstellen bei den Finanzämtern neben den Masseverwaltern mit versierten Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern als Gläubigervertreter konfrontiert, die sich vor den Finanzern aus der Insolvenzmasse »bedienen«.

Damit die Steuereintre...

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