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SWK 14, 10. Mai 1994, Seite 061

Akten: Abschriften, Ablichtungen

•Der Abgabepflichtige hat keinen Anspruch auf die Herstellung von

Abschriften(Ablichtungen) aus den Akten durch die Behörde — (§ 90 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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