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SWK 14, 10. Mai 1994, Seite 061

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

•Der Geschäftsführer einer GmbH kann nur dann zur Haftung für Abgabenschulden der in Konkurs geratenen GmbH herangezogen werden, wenn dem Geschäftsführer ein

schuldhaftes Verhaltennachgewiesen wird — (§ 54 Abs. 1 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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