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SWK 14, 10. Mai 1994, Seite 321

Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen

GZ 14 0602/4-IV/94

(BMF) — Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , Zl. 90/14/0073, entschieden, daß im handelsrechtlichen Jahresabschluß gebildete Rückstellungen für Jubiläumsgelder auch bei Ermittlung des steuerlichen Gewinnes anzusetzen sind. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis blieben derartige Rückstellungen weitgehend steuerlich unbeachtet. Das BMF gibt daher im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise seine Rechtsansicht bekannt, welche Schlußfolgerungen aus dem eingangs erwähnten Erkenntnis zu ziehen sind. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

1. Jubiläumsgeldrückstellungen in der Handelsbilanz

1.1. Die Entscheidung des VwGH bezieht sich auf das Jahr 1988, also auf einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes (RLG). Für diese Rechtslage lassen es die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach Ansicht des Gerichtshofes zu, für die Verpflichtung zur Auszahlung von Jubiläumsgeldern eine Rückstellung (Jubiläumsgeldrückstellung) zu bilden. Eine in der Handelsbilanz gebildete Jubiläumsgeldrückstellung sei daher grundsätzlich auc...

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