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§ 37 EStG 1988 in Verbindung mit § 29 UmgrStG
•§ 37 EStG 1988 in der Verbindung mit § 29 UmgrStG
(BMF) — Der Auffassung, daß im Falle einer Realteilung eines forstwirtschaftlichen Betriebes unter Einstellung von Ausgleichsposten i. S. d. § 29 UmgrStG kein entgeltlicher Erwerbsvorgang i. S. d. § 37 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 vorliegt, wird beigepflichtet. Voraussetzung dabei ist, daß die Teilungsmasse ausschließlich Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile umfaßt. Diese nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu beurteilende Frage ist weiters dahingehend zu würdigen, daß die Eigenschaft eines Teilbetriebes bereits vor dem Teilungsstichtag gegeben sein muß. (