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SWK 10, 25. April 1994, Seite T 16

Zollfreigrenze beträgt ab 1. April 2500 S

Freigrenze für Waren aus den Ostländern weiterhin 1000 S

(BMwA) — Statt um bisher 1000 Schilling dürfen ab Waren im Wert von 2500 Schilling zollfrei aus den Ländern der Europäischen Union (EU), der Schweiz und Liechtenstein nach Österreich eingeführt werden, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Schüssel anläßlich der Mitunterzeichnung der neuen Reisefreigrenzen-Verordnung. Diese Erhöhung kann deshalb vorgenommen werden, weil auch die EU den Betrag für die freie Wareneinfuhr von Österreich in die Gemeinschaft anheben wird. Mit diesem Schritt zur Annäherung an die EU erwachsen nicht nur den Konsumenten und dem Tourismus Vorteile, auch die heimische Wirtschaft wird von der Erhöhung des Freibetrages durch die EU profitieren, da sie nun mehr Möglichkeiten zum Verkauf österreichischer Produkte an ausländische Gäste hat.

Waren aus den östlichen Nachbarstaaten unterliegen weiterhin der 1000 Schilling-Freigrenze. Eine Erhöhung ist nur dann möglich, wenn auch diese Staaten im Gegenzug die Freigrenze anheben würden. Die zollfreie Einfuhr von Waren bis zum genannten Betrag aus der Schweiz ist an einen Mindestaufenthalt von 24 Stunden in der Eidgenossenschaft gebunden. Sollte es im Grenzverkehr zu Ungleichgewichten kommen, wird au...

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