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SWK 10, 25. April 1994, Seite R 39
E-Werk und Elektroinstallationsgewerbe
• Eine Gesellschaft, die ein Elektrizitätswerk sowie ein Elektroinstallationsgewerbe betreibt, kann die Begünstigungen des Abschn. IV Art. III Z 3 des 3. AbgÄG 1987 nicht beanspruchen — (Abweisung)
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