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SWK 10, 25. April 1994, Seite R 39

E-Werk und Elektroinstallationsgewerbe

• Eine Gesellschaft, die ein Elektrizitätswerk sowie ein Elektroinstallationsgewerbe betreibt, kann die Begünstigungen des Abschn. IV Art. III Z 3 des 3. AbgÄG 1987 nicht beanspruchen — (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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