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Autobuslenker: Erschwerniszulagen
• Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Erschwerniszulagen an Lenker von Autobussen mit Überlänge (länger als 10,9 m) sind steuerbegünstigt — (§ 68 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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